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„Die Leistungen der Pflegeversicherung“ Rechtzeitige Information - ein wichtiger Schritt

Frau Kerstin Jährling-Roth, Bereichsleitung Alten­hilfe und Gesundheits­dienste, Caritasverband Main-Taunus spricht über die Veränderungen, die sich aus dem Gesetz zur Pflegeversicherung, das seit dem 01. Januar 2017 erneuert in Kraft ist, ergeben.
Mit dem Gesetz wurde vor vier Jahren eine kleine Revolution eingeleitet. Vieles hat sich verändert. Die Selbstbestimmung der Betroffenen wurde stärker in den Mittelpunkt gerückt. Ein völlig neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ist eingeführt worden. Ziel war es, die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit geisti­gen und psychischen Einschränkun­gen ebenso zu berücksichtigen wie die Bedürfnisse von Menschen mit kör­perlichen Einschränkungen.
Mit dem damals neu eingeführten Pfle­gebedürftigkeitsbegriff gab es zeit­gleich auch ein neues Begutachtungsverfahren. Die Pflegeversicherung wurde somit auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Mittlerweile gibt es ausreichend Erfah­rung mit dem neuen Gesetz. In diesem Vortrag erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Pflege­versicherung und deren Leistungen sowie auch zum Begutachtungsinstru­ment.

Ort: Kellereigebäude, Burgstraße 28, Hofheim am Taunus, Schönbornsaal Erdgeschoss

Zeit: Donnerstag, 14.10.2021, 16:00 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Erforderliche Anmeldungen im Büro der SeniorenNachbarschaftsHilfe unter Telefon (06192) 96 65 61 oder per E-Mail unter: mb@snh-hofheim.de.

Veranstalter: SeniorenNachbarschaftsHilfe e.V. in Kooperation mit dem Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus .

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